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Tabaksteuer in Deutschland - Was ändert sich für E-Zigaretten Dampfer?

Nach monatelangen Schockmeldungen über eine geplante Besteuerung von E-Zigaretten und nikotinhaltigen Flüssigkeiten, wurde am 11.06.2021 nun tatsächlich eine Änderung des Tabaksteuergesetzes (TabStMoG) vom deutschen Bundestag in Deutschland beschlossen.

Demnach sollen ab Juni 2022 nicht nur nikotinhaltige E-Liquids, sondern auch alle anderen Flüssigkeiten die gedampft werden können als sogenannte Substitute für Tabak besteuert werden. Die schrittweise Erhöhung für fertige Liquids, Shortfills und Longfills wird aller Voraussicht nach in wenigen Jahren fast doppelt so viel wie bisher kosten. Auch Basen und Aromen werden wohl davon betroffen sein. Dennoch ergeben sich bei der Umsetzung der Preiserhöhung in Deutschland einige Unklarheiten, dessen Umsetzung nun von unterschiedlichen kleineren Instanzen geprüft und geklärt werden sollen.

Der Händlerverband “Bündnis für Tabakfreien Genuss” (BfTG) hat schnell gehandelt und ist bereits mit einer Klage gegen die Verabschiedung beschäftigt. Bleibt zu hoffen dass sich das Blatt trotz aller Diskussionen und Sorgen dennoch zum Guten für uns Dampfer wendet. Trotz allem haben wir für euch einen mehr als heißen Tipp, wie ihr das bunkern umgehen und weiterhin ordentlich Geld einsparen könnt.

Tabaksteuer in Deutschland - Was ändert sich für E-Zigaretten Dampfer?

Was ursprünglich nur nikotinhaltige E-Liquids betreffen sollte, ist von der SPD und CDU/CSU Fraktion für alle Ersatzstoffe, sogenannte Substitute für Tabak beschlossen worden. Demnach sollen alle Flüssigkeiten die gedampft werden können besteuert werden und nach einer schrittweisen, jährlichen Erhöhung fast doppelt so viel kosten.

Geplant ist die erste Erhöhung der Preise ab Juli 2022. Die Besteuerung soll in insgesamt 4 Schritten geschehen und jährlich vollzogen werden. Demnach soll ab Juli 2022 pro Milliliter nikotinfreiem und nikotinhaltigen E-Liquid eine Besteuerung von 16 Cent berechnet werden. Im letzten Schritt der stufenweise Erhöhung werden im Jahre 2026 unglaubliche 32 Cent pro Milliliter an Steuern berechnet. Umgerechnet ergibt das eine preisliche Erhöhung von 135%. Ein Liter nikotinfreie Base der ursprünglich einmal 10 Euro gekostet hat, würde also in wenigen Jahren 320 Euro kosten.

Trotz Verabschiedung jede Menge Unklarheiten

Rauchen-aufhoerenDas Gesetz der Besteuerung für Substitute für Tabak ist zwar bereits verabschiedet worden, dennoch ist die komplette Umsetzung noch total unklar. Laut Verabschiedung müsste jeder Liquidhersteller sämtliche E-Liquids mit einem zoll- konformen Etikett versehen. Die Etikettiermaschinen dafür, müssten jedoch erst einmal extra angefertigt und von den Herstellern erworben werden. Doch nicht nur das scheint von den beschluss freudigen Politikern nicht ganz zu Ende gedacht worden sein. Die Besteuerung der Flüssigkeiten für Selbstmischer von E-Liquids wirft nämlich zumindest genauso viele Fragen auf. Propylenglykol und auch pflanzliches Glycerin werden nicht nur bei der Herstellung von E-Liquids, sondern eben auch für Kosmetik und auch in der Viehzucht verwendet. Sie sind frei verkäufliche Mittel. Ob der Endverbraucher sie nun als Base für ein E-Liquid verwendet oder tatsächlich zur Herstellung einer Creme, ist schwer nachvollziehbar. Auch die Besteuerung von Aromen, die in vielen Fällen auch zur Lebensmittelherstellung verwendet werden können ist nicht ganz klar.

Kleinere Instanzen müssen die Umsetzung des eilig getroffenen Beschluss hochrangiger Politiker nun prüfen und die genauen Bestimmungen dazu förmlich ausbaden. Das eigentliche Problem an der Umsetzung ist also erst einmal herauszufinden, was die Politiker der SPD und CDU/CSU Fraktion genau gemeint haben, es zu interpretieren und vor allen Dingen wie das Ganze juristisch sauber umzusetzen ist.

Klar ist jedoch dass nikotinhaltige E-Liquids und auch auch nikotinfreie Short- und Longfills in jedem Fall von der Besteuerung betroffen sind.

Unklar aber trotzdem ein Vorteil

Bereits im Vorfeld hat der Händlerverband Bündnis für Tabakfreien Genuss eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz angekündigt. Die bereits beschriebenen Unklarheiten werden aller Wahrscheinlichkeit nach, auch die Grundlage für die Klage darstellen. Doch ebenso schwammig wie die beschlossene Gesetzesgrundlage ist, umso schwieriger ist es eben auch eine Klage dagegen zu formulieren.

Eine Möglichkeit der Gestaltung der Verfassungsschutz Beschwerde des BfTG wird wohl auf dem Gleichheitsgrundsatz basieren. Gemeint ist hierbei der Gleichheitsgrundsatz zwischen den Händlern. Angeprangert werden könnte das nun ein Liter Base bei einem deutschen Offlineshop in wenigen Jahren um die 320 Euro kosten sollen, ein Händler für Tierbedarf jedoch einen Liter Propylenglykol vollkommen unbesteuert für 20 Euro anbieten darf. Diese Ungleichbehandlung ist jedoch keinesfalls zulässig, da sie der freien Geschäftsausübung widerspricht.

Juristen und eben auch die kleinen Instanzen die mit der Umsetzung des Beschlusses beschäftigt sind müssen das Ganze prüfen. Für das BfTG könnte eben genau diese Unklarheit das Schlupfloch zur erfolgreichen Klage bis hin zur Kippung des Gesetzes werden. Im Übrigen betrifft die schrittweise Erhöhung des am 11.6.2021 beschlossenen Gesetzes nicht nur die sogenannten Substitute für Tabak, sondern auch den Tabak und Zigaretten an sich. Im Vergleich zur preislichen Erhöhung im Bereich der E-Zigarette erscheinen die bis zu insgesamt 15 Cent eher erschwinglich und nahezu lächerlich.

Die immense Steigerung des Preises für E-Liquids könnte zudem viele Umsteiger von der Idee abbringen auf die gesundheitlich weniger schädliche Alternative E-Zigarette umzusteigen.

Die Erhöhung ist beschlossen, muss ich jetzt bunkern?

Viele Dampfer meinen nun es sei jetzt schon an der Zeit sich Unmengen an E-Liquids und Selbstmischerzubehör zu bunkern. Doch nicht nur trotz aller Unklarheiten ist das Ganze zu diesem Zeitpunkt und auch später eigentlich eher unnötig. Die Erhöhung der Preise ist durch die verabschiedete Besteuerung zwar bereits in trockenen Tüchern, dennoch betrifft sie eben nur Deutschland und deutsche Shops.

Onlineshops wie E-Zigarette24.com bieten sämtliche Substitute für Tabak also weiterhin vollkommen steuerfrei an. Durch den schnellen Versand und die komplikationslose Abwicklung bleibt das Bestellen von Liquids und allem anderen also auch ab Juli 2022 vollkommen entspannt und eben auch günstig!