Bereits vor dem Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden haben Elektronische Zigaretten immer mehr an Beliebtheit gewonnen. Da E-Zigaretten jedoch auch bei jugendlichen Personen immer beliebter werden, wurde ein Verkaufsverbot an Personen unter 18 Jahre im neuen Jugendschutzgesetz berücksichtigt. Wie uns ein Bericht des VKI (Verein für Konsumenteninformation) vorliegt, wurden Mitte 2020 in Österreich insgesamt 19 Dampfershop genauer unter die Lupe genommen. Der Fokus bei der VapeShop-Überprüfung des VKI lag bei der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen.
Kosument.at testet Jugendschutz in E-Zigaretten Shops Wien
Unter den jungen Leuten sind E-Zigaretten sehr beliebt. Zum einen weil sie etwas süßlich schmecken, aber auch weil sie bis zu 95% weniger schädlicher sind als herkömmliche Tabakzigaretten. Allerdings wirft der Verein für Konsumenteninformation (VKI) kein gutes Licht auf die Fachhändler für E-Zigaretten, denn bei der Überprüfung der Jugendschutzbestimmung hat sich von 19 Fällen nur ein Dampfershop (Marty`s Megastore) zu 100% an alle Bestimmungen gehalten.
Wer und Was ist der VKI?
Der Verein für Konsumenteninformation, kurz VKI genannt, ist eine gemeinnützige Verbraucher Organisation, welche nicht auf Gewinn ausgerichtet ist. Beheimatet ist der VKI seit 1961 in Wien / Österreich und vertritt dort die Interessen der Konsumenten beider Geschlechter. In ihrer Rolle stärkt sie die Position der Betroffenen und informiert über Pflichten und Rechte.
Die Bundesarbeitskammer in Wien ist der Träger des VKI. Ein außerordentliches Mitglied des VKI ist die österreichische Republik, vertreten durch das Bundesministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales.
Zu 75 Prozent finanziert sich der VKI hauptsächlich durch den Verkauf von Veröffentlichungen. Alle Tätigkeiten des Vereins sind der Neutralität und Unabhängigkeit verpflichtet.
Warum wurde der Jugendschutz in Dampfershops getestet?
Es wurde nicht speziell nur im Bereich Dampfershop getestet, sondern allgemein. Bis dato durften Jugendliche ab 16 Jahre herkömmliche Zigaretten sowie E-Zigaretten konsumieren. Seit dem 01.04.2016 gilt das Verbot von E-Shishas und E-Zigaretten für Kinder und Jugendlichen nach §10 des Jugendschutzgesetz.
Neu daran ist, dass im letzten Jahr das Jugendschutzgesetz in ganz Österreich geändert wurde. Tabakwaren und tabakähnliche Produkte, sowie die dafür nötigen Produktstoffe, welche als Tabakersatz oder als Zusatz zur Verdampfung oder Verbrennung dienen, dürfen nur noch an Personen ab 18 Jahren verkauft werden. Unter dieser Beschränkung fallen auch E-Zigaretten.
Wer wurde alles getestet?
Das VKI hat zwei Testpersonen unter 18 Jahren losgeschickt um zu testen, ob sich die Betreiber von Dampfershops an die geltenden Jugendschutzbestimmungen halten. Im Test standen 10 Vape-Shops und wurden nach dem Zufälligkeitsprinzip in Wien ausgesucht. Beide minderjährige Testpersonen sollten getrennt voneinander Liquids und E-Zigaretten in den Vapeshops einkaufen.
Die Tester gingen davon aus, dass sich vorab die jeweiligen Händler vor dem Verkauf die Ausweise zeigen lassen. Im Ergebnis gestaltete sich die Lage jedoch komplett anders als erwartet. Nur im Dampfshop von Martys Megastore wurden die Richtlinien des Jugendschutzes eingehalten. Es wurden von beiden Testern des VKI ein Lichtbildausweis verlangt und anschließend KEINE Produkte an sie verkauft.
In drei anderen Dampfershops „Liquidworld, Dampfvilla & Dampferhütte“ wurde nur von einem Tester der Ausweis verlangt und der zweite konnte trotz Minderjährigkeit E-Zigaretten käuflich erwerben. In allen anderen Fällen gab es beim Kauf von E-Zigaretten keine Probleme und die Tester konnten trotz Minderjährigkeit mehrere Produkte erwerben.
Wer hat bei diesem Test am besten abgeschnitten?
In den 19 Fällen bei dem der VKI die Jugendschutzbestimmungen in Dampfershops überprüft hat und ein Kundenkontakt stattfand, hat am besten der Vapeshop von Martys Megastore abgeschnitten. Es wurden bei beiden VKI-Testern der Ausweis verlangt und da beide unter 18 Jahre alt waren, wurden ihnen KEINE Produkte verkauft und sie musste das Geschäft verlassen.
Bei den Mitbewerber von Liquidworld, Dampfvilla & Dampferhütte wurde jeweils einer Testperson Produkte verkauft und somit das österreichische Jugendschutzgesetz missachtet. In allen anderen 14 Testshops in Wien gab es für die Testpersonen die Ware trotz ihres Alters anstandslos.
Am SCHLECHTESTEN bei diesem VKI Test haben die Mitbewerber von City Vape, AMJ Vapes und Dampferhütte abgeschlossen. Die Tatsache, dass bei den Dampfershops von City Vape, AMJ Vapes und Dampferhütte zu einem Verkauf kam, obwohl der Ausweis von den Testpersonen verlangt und überprüft wurde.
Quelle: https://www.konsument.at/geld-recht/jugendschutz-e-zigaretten-verkauf
Was haben die Shops bei einem Verstoß zu befürchten?
Für die Shopbetreiber sind die Vorgaben zur Altersverifikation sehr wichtig. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt. Der Ursachenverletzer, sprich Shop-Betreiber, hat dann auch wettbewerbsrechtliche Konsequenzen zu befürchten, bis hin zur strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Marty`s Megastore steht für höchsten Jugendschutz
Das Team von Marty`s Megastore hat sich zum Ziel gemacht, durch qualitativ hochwertige Produkte und exzellente Kundenberatung, soviele Rauchern wie möglich den Umstieg zum Dampfen von E-Zigaretten zu erleichtern.