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FAQ - Häufig gestellte Fragen

FAQ-Fragen-Antworten Unser FAQ System - Häufig gestellte Fragen hilft dir deine wichtigsten Fragen im Vorfeld zu beantworten und umfasst alle relevanten Themen wie Allgemeines, Fragen rund um die E-Zigarette, deinen Verdampfer, E-Liquids bis hin zum Liquid selber mischen.

Wir sind bemüht, unser „FAQ System - Häufig gestellte Fragen“ in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren bzw. zu erweitern. Es kann jedoch manchmal vorkommen dass die passende Antwort zu deiner Frage nicht aufgelistet ist. Du kannst uns jederzeit kontaktieren und uns deine individuelle Frage stellen, wir versuchen deine Unklarheiten schnellstmöglich aus dem Weg zu räumen.

Wo darf ich mit der E-Zigarette dampfen?

Was-beachten-beim-Verdampfer-wechselnTQYudXIEj1lenDie Zahl der Dampfer ist in den letzten Jahren rasant schnell angestiegen und nun gehörst auch du dazu. Besonders als Einsteiger fragst du dich, wo du überall dampfen darfst da du nun mal nicht mehr alles mit stinkendem Teer von verbrennenden Tabakzigaretten zu nebelst. Für uns Dampfer besteht ein eindeutiger Unterschied zwischen dem Geruch von Tabakzigaretten und unser E-Zigarette, doch in der Öffentlichkeit wird das Dampfen von E-Zigaretten fast überall mit dem Rauchen gleichgesetzt.

Im allgemeinen gilt: Wo geraucht werden darf, darfst du dampfen. Dennoch gibt es für Dampfer zusätzlich einige Ausnahmen die gesondert gelten. Am besten du informierst dich an öffentlichen Orten immer vorher, bevor du unbedacht zu deiner E-Zigarette greifst.

Wo darf ich mit der E-Zigarette dampfen?

Im Grund muss man knallhart zwischen Tabak Zigaretten und E-Zigaretten unterscheiden. Während bei der E-Zigarette Liquid verdampft und der Geruch angenehm ist, werden bei einer Tabakzigarette Teer und andere Giftstoffe verbrannt, die dementsprechend unangenehm riechen.

Mit der steigenden Zahl der Dampfer sind selbstverständlich auch die Regelungen die das Dampfen in der Öffentlichkeit stark angestiegen. Da das Dampfen von E-Zigaretten erst in den letzten Jahren so populär geworden ist, gibt es keine allgemeingültigen Regelungen die im Nichtraucherschutzgesetz festgelegt sind. Somit ist und war jeder Restaurantbesitzer, Arbeitgeber etc. gezwungen darüber zu entscheiden, inwieweit das Dampfen im jeweiligen öffentlichen Raum erlaubt ist.

Da es keine durch die Politik bestimmte allgemeingültige Regelung gibt, hat jeder Eigentümer über einen öffentlich zugänglichen Ort wie beispielsweise Kneipenbesitzer das Hausrecht und darf selbst entscheiden. Eine grundsätzliche geltende Regel ist jedoch: Überall wo Tabak Zigaretten geraucht werden dürfen, darfst du auch deine E-Zigarette dampfen.

Restaurants, Kneipen & Co

In vielen Restaurants, Kneipen & Co gibt es eigens abgetrennte Raucherbereiche die du sicher noch aus früheren Raucherzeiten kennst. Hier kannst du dich getrost aufhalten und deine E-Zigarette dampfen, ohne dich vorher über Regelungen zu erkundigen. Hat beispielsweise eine Restaurant keinen Raucherbereich, kannst du dich trotzdem bei Mitarbeitern erkundigen ob eventuell für das Dampfen eine Sonderregelung gilt.

Viele Restaurantbesitzer machen Gebrauch von ihrem Hausrecht und erlauben hingegen zum Rauchen von Tabakzigaretten das Dampfen. Sollte die Nutzung von E-Zigaretten gleichermaßen verboten sein, empfehlen wir dir dich daran zu halten um unnötigen Ärger zu vermeiden.

In Österreich hingegen ist in Restaurants, Kneipen & Co generelles Rauch,- & Dampfverbot.

Nah- und Fernverkehr

Auch im Nah- und Fernverkehr gelten die jeweiligen Bestimmungen des Unternehmens mit dem du unterwegs bist.

Hingegen einiger Gerüchte ist es Erfahrungen nach in so gut wie allen Unternehmen des Nah- und Fernverkehrs nicht erlaubt E-Zigaretten zu dampfen. Da sich Regelungen aber hin und wieder auch mal ändern können, empfehlen wir dir dich bei den von dir genutzten Fuhrunternehmen zu informieren.

Flughäfen

Auch an Flughäfen ist das Dampfen von E-Zigarette in der Regel nur in den gekennzeichneten Raucherbereichen gestattet. Eine Ausnahme stellt der Flughafen in München dar. Seit 2015 ist es hier erlaubt auch außerhalb der Raucherbereiche zu dampfen. Bleibt zu hoffen, dass noch andere Flughäfen einen Unterschied zwischen dem Rauchen von Tabakzigaretten und dem Dampfen von E-Zigaretten erkennen und nachziehen.

Dampfen am Arbeitsplatz

Dampfen-am-ArbeitsplatzDein Arbeitgeber verfügt natürlich auch über das Hausrecht auf dem gesamten Firmengelände. Bei Einigen ist es bereits der Fall, dass das Dampfen beispielsweise im Büro erlaubt ist, während für das Rauchen von Tabakzigaretten ein Verbot gilt. Auch hier musst du dann natürlich die eigens gekennzeichneten Raucherbereiche nutzen, um in deiner wohlverdienten Pause zu dampfen.

Kläre mit deinem Arbeitgeber ab, wie er zum Dampfen am Arbeitsplatz und auf dem Firmengelände steht und wo er es dir erlaubt deine E-Zigarette zu nutzen.

Was bedeutet das nun für mich?

Eine allgemeingültige Regelung für das Dampfen von E-Zigaretten durch den Gesetzgeber ist bisher noch nicht festgelegt worden. Das E-Zigaretten aufgrund des Verdampfen von Liquids im Gegensatz zur brennenden Tabakzigarette einen gehörigen Unterschied darstellen, ist gesellschaftlich leider noch nicht wirklich anerkannt.

Wir empfehlen dir dich jeweils über die gültigen Regelungen des von dir genutzen öffentlichen Ortes zu erkundigen, inwieweit du deine E-Zigarette dampfen kannst. Es ist extrem wichtig dich auch an die jeweiligen Regelungen zu halten. Alles andere würde nur unnötigen Ärger verursachen und vor allem auch ein schlechtes Licht auf die Dampfer werfen. Als Dampfer haben wir es in der heutigen Zeit ab und zu eh schon schwer genug, wenn mal wir fälschlicherweise mit den Rauchern von Tabakzigaretten gleichgesetzt werden. Das wir eine zu 95% weniger schädliche Alternative gewählt haben, ist noch nicht allen bekannt.

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